
Eine Entdeckungsreise alleine oder zusammen mit Freunden!

Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die noch in der Probezeit sind.
Dabei ist es nicht wichtig, ob es sich um die Regelprobezeit von 2 Jahren handelt oder um die verlängerte Probezeit von 4 Jahren nach Auffälligkeit.
Frühestens sechs Monate nach Aushändigung des Führerscheins.
In dem Bundesland, in dem sich der Wohnsitz befindet, sofern in diesem Bundesland das freiwillige Fortbildungsseminar eingeführt ist.
Wann das nächste Seminar beginnt? Hier ! oder unter 0160/94862489